- Wasserstraßenrecht
- Das Wasserstraßenrecht regelt die Verwaltung und Benutzung der See- und Binnenwasserstraßen. In Deutschland ist die Wasserstraßenverwaltung fur die Bundeswasserstraßen Sache des Bundes (Bundeswasserstraßen-Gesetz in der Fassung vom 23.8.1990). Die Wasserstraßen stehen fur den Schifffahrtsverkehr in Gemeingebrauch. Mit Osterreich ist die Benutzung der Donau in Artikel 31 des Staatsvertrages vom 15.5.1955 geregelt. Mit der Schweiz bestehen Abmachungen uber die Benutzung des Rheins.
Maritimes Wörterbuch. 2013.